September 2011
In bayerischen Schulen und Kindergärten kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Masern- und Mumpserkrankungen. Besonders seit Anfang
des Jahres 2011 breiten sich die Masern wieder verstärkt unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus. Im Sommer letzten Jahres kam es zu einer Häufung von
Mumpserkrankungen, die bis ins Frühjahr 2011 andauerte. Bei beiden Erkrankungsformen traten zum Teil schwere Komplikationen auf, ein Patient ist an Masern verstorben. Gemäß dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen im Falle eines Ausbruchs von Masern- oder Mumpserkrankungen in einer Schule oder anderen Kindertagesstätten nicht nur erkrankte, sondern auch
ungeimpfte Kinder mit Kontakt zu Erkrankten vorübergehend vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.
Da es gegen beide Erkrankungen keine wirksame ursächliche Behandlung gibt, besteht der einzige wirksame Schutz in der vorbeugenden Impfung.
Hierfür gibt es einen wirksamen und gut verträglichen Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig gegen Masern, Mumps und Röteln schützt. Um einen sicheren Schutz aufzubauen, sind zwei Impfungen nötig, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission bereits bis Ende des zweiten Lebensjahres abgeschlossen sein sollen. Der Impfschutz hält dann lebenslang, Auffrischimpfungen sind nicht nötig.
Dennoch sind in Bayern bis zur Einschulung durchschnittlich etwa 15 % der Kinder noch nicht vollständig geimpft, in älteren Jahrgängen und bei jungen Erwachsenen ist der Anteil Ungeschützter noch wesentlich höher. Deshalb kommt es gerade in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Erreger wegen der vielfältigen Kontakte der Kinder und Jugendlichen untereinander gute Ausbreitungsbedingungen bieten, immer wieder zu Krankheitshäufungen, die fast ausschließlich Ungeimpfte oder unvollständig Geimpfte betreffen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, dass im frühen Kindesalter versäumte Impfungen baldmöglichst nachgeholt werden sollten. Auch Jugendliche und Erwachsene ab dem Jahrgang 1970
sollten geimpft werden, wenn sie nur eine oder keine Masern-Mumps-Röteln-Impfung erhalten haben oder wenn der Impfstatus unbekannt ist.
Die bayerischen Gesundheitsbehörden empfehlen deshalb aus Anlass des beginnenden Schuljahres: