Informationen zum Übertritt finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums unter folgendem Link:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
oder bei der Staatlichen Schulberatung.
Besonders empfehlenswert ist der Bildungswegplaner des Kultusministeriums.
Wichtiger Merksatz für Eltern:
"Gute Eltern erkennt man nicht an der Wahl der schwierigsten Schulart,
sondern an der Entscheidung für die angemessene Schulart!"
(von Reinhold Schmitz-Schretzenmayr; in: www.familienhandbuch.de )
Seit Februar 2009 entfällt das bisher übliche Zwischenzeugnis für Viertklässler!
In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schüler seit 2009 statt eines
Zwischenzeugnisses einen Zwischenbericht über die Leistungen in allen Fächern.
Ein Übertrittszeugnis wird nicht mehr auf Antrag, sondern für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ausgestellt.
"... In der Jahrgangsstufe 4 ersetzt das Übertrittszeugnis nach § 29 Abs. 2 Satz 1 das Zwischenzeugnis; am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats
Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand, die die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern und - soweit erforderlich - einen
Hinweis gemäß § 50 Abs. 8 Satz 3 enthält. ..."
- (Bekanntmachung des Bay. Kultusministeriums in der neuen VSO vom Sept. 2008 ) -
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19.00 Uhr in der Paul-Gerhardt Schule Freising
Referenten:
Beratungslehrer MS
sowie Beratungslehrkräfte aus der Realschule und den Gymnasien, FOS
Alle uns zugesandten Termine der weiterführenden Schulen in Freising finden Sie unter Termine-Übertritt:
Übertritt in Jahrgangsstufe 5 an: | Bedingungen: |
Gymnasium |
Jahreszeugnis D, M: Durchschnitt: 2,00 |
Realschule |
Jahreszeugnis D,M: Durchschnitt 2,50 |
Übertritt in Jahrgangsstufe 6 an: | Bedingungen: |
Gymnasium | nur mit Aufnahmeprüfung |
Realschule |
Jahreszeugnis D,M, E: Durchschnitt 2,00 bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung |