Mittlerweile haben 155 Länder die Konvention unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, den Vertrag zu ratifizieren, ihn also in die nationale Gesetzgebung zu übertragen. In 126 Staaten sowie in der Europäischen Union ist die UN-Konvention nach Ratifizierung geltendes Recht (Stand März 2013). In Deutschland ist die Vereinbarung im März 2009 in Kraft getreten. Zwar waren in der deutschen Gesetzgebung schon vorher einige Regelungen enthalten, um die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung durchzusetzen aber es gibt auch noch viele Bereiche, in denen die UN-Konvention weiter geht und der deutschen Gesetzgebung wichtige Impulse gibt.
Defizite gibt es zum Beispiel im Bildungssystem
In Deutschland besuchen bisher nur wenige Kinder mit Behinderung eine Regelschule. Die Bundesländer sind daher verpflichtet, ihre Schulgesetze anzupassen und Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu schaffen.
In Bayern gibt es für Schulen, die sich auf diesem Gebiet weiterentwickeln wollen, die Möglichkeit, sich als Schule mit dem Profil "Inklusion" zu bewerben.
Auf diesen Weg der Schulentwicklung wird sich die Mittelschule Neustift ab dem Schuljahr 2013/14 begeben.
In der Grundschule setzen wir die bewährte Arbeit in Koperationsklassen fort.