Mittlerweile haben 155 Länder die Konvention unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, den Vertrag zu ratifizieren, ihn also in die nationale Gesetzgebung zu übertragen. In 126 Staaten sowie in der Europäischen Union ist die UN-Konvention nach Ratifizierung geltendes Recht (Stand März 2013). In Deutschland ist die Vereinbarung im März 2009 in Kraft getreten. Zwar waren in der deutschen Gesetzgebung schon vorher einige Regelungen enthalten, um die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung durchzusetzen aber es gibt auch noch viele Bereiche, in denen die UN-Konvention weiter geht und der deutschen Gesetzgebung wichtige Impulse gibt.
Defizite gibt es zum Beispiel im Bildungssystem
In Deutschland besuchen bisher nur wenige Kinder mit Behinderung eine Regelschule. Die Bundesländer sind daher verpflichtet, ihre Schulgesetze anzupassen und Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu schaffen.
In Bayern gibt es für Schulen, die sich auf diesem Gebiet weiterentwickeln wollen, die Möglichkeit, sich als Schule mit dem Profil "Inklusion" zu bewerben.
Auf diesen Weg der Schulentwicklung wird sich die Mittelschule Neustift ab dem Schuljahr 2013/14 begeben.
In der Grundschule setzen wir die bewährte Arbeit in Koperationsklassen fort.
Nach Art. 30 Abs. 1 BayEUG sind die Schulen aller Schularten verpflichtet zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und Volksschulen soll dabei besonders gefördert werden. Konkrete Formen dieser Zusammenarbeit sind u.a. die Außen- und die Kooperationsklassen.
Seit vielen Jahrenbestanden an unserer Schule Kooperationsklassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache und Lernen werden in diesen Klassen gemeinsam mit Schülern der Mittelschule unterrichtet. Der Unterricht wird in einigen Stunden von einem Lehrertandem erteilt. Mit Erteilung des Schulprofils Inklusion entfallen die Kooperationsklassen. Das Förderangebot bleibt aber bestehen.
Kooperationsklassen gibt es weiterhin in der Grundschule Im aktuellen Schuljahr eine KOOP-Klasse in der ersten und vierten Jahrgangsstufe |
"Fähig, stark und fair im Miteinander"
lautet das Motto des Leitbilds unserer Schule. Es ist uns ein großes Anliegen, Schule für alle Beteiligten so lernfördernd wie möglich, so lebendig wie möglich und so gesund wie möglich zu gestalten und weiterzuentwickeln.
Es finden eine Vielzahl von Aktivitäten statt, um
Dazu gehört auch, dass wir uns als Schule sehen mit dem Auftrag, möglichst allen Kindern die Wahrnehmung ihrer Bildungschancen zu ermöglichen, Menschen in besonderen Lebenslagen eine Perspektive zu geben und unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern. So entwickeln wir seit Jahren unser Schulprofil dahingehend weiter, diese komplexe Aufgabenstellung zu erfüllen.
Seit mehr als 10 Jahren arbeiten wir intensiv mit dem Förderzentrum zusammen, und unterrichten Schülerinnen und Schüler in Kooperationsklassen aus dem Bereich Sprache und Lernen. Immer wieder fanden auch Einzelintegrationen statt, zuletzt von zwei Schülern mit Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung.
Daher ist es nur ein folgerichtiger Schritt unsere Schule als „inklusive Schule – Schule der Vielfalt“ zu betrachten. Hier wird der Schüler mit seinen unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen angenommen und unterrichtet. Die „inklusive Schule für alle“ ist ein Prozess von gesteigertem Lernen und zunehmender Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am Schulleben. Inklusive Schule ist eine Schule auf dem Weg zu einem Ideal.
Um diesem Ideal möglichst nahe zu kommen, ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten im Zuge der systematischen Weiterentwicklung der Schule auf den Weg machen, sich der inklusiven Idee öffnen und sich aktiv den veränderten Bedingungen und Anforderungen stellen.