Nach Art. 30 Abs. 1 BayEUG sind die Schulen aller Schularten verpflichtet zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und Volksschulen soll dabei besonders gefördert werden. Konkrete Formen dieser Zusammenarbeit sind u.a. die Außen- und die Kooperationsklassen.
Seit vielen Jahrenbestanden an unserer Schule Kooperationsklassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache und Lernen werden in diesen Klassen gemeinsam mit Schülern der Mittelschule unterrichtet. Der Unterricht wird in einigen Stunden von einem Lehrertandem erteilt. Mit Erteilung des Schulprofils Inklusion entfallen die Kooperationsklassen. Das Förderangebot bleibt aber bestehen.
Kooperationsklassen gibt es weiterhin in der Grundschule Im aktuellen Schuljahr eine KOOP-Klasse in der ersten und vierten Jahrgangsstufe |